KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
Die Europa-Konvention über Zucht und Haltung von Heimtieren, sowie das Schweizerische Tierschutzgesetz ( Art. 10) verbieten „das Erzeugen und Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten im Körperbau und Verhalten….“
Damit sind einige Hunderassen gefährdet.
Die Sorge, dass auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung eine uralte Form des Haushundes verschwinden wird, bewog den Zentralvorstand der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) im Jahre 2000 einem Zuchtprogramm zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation des Englisch Bulldogs zuzustimmen und der Bulldog-Züchterin Imelda Angehrn die Bewilligung zur Kreuzung von English Bulldogs mit Olde Englisch Bulldogs und Victorian Bulldogs zu erteilen.
Ziel dieser Versuche war, einen mittelgrossen Bulldog zu schaffen, der alle vom Tierschutz geforderten Voraussetzungen an einen gesunden Hund erfüllt und trotzdem das so geschätzte und beliebte Wesen des EB’s beibehält.
Die Kreuzungen zeigten jedoch bald, dass eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation des English Bulldogs schlussendlich auf die Schaffung einer neuen Rasse hinaus lief, einer Rasse, die dem ursprünglichen Typ des Bulldogs nahe kommt. Zwecks klarer Abgrenzung zum English Bulldog wurde für die neue Rasse der Name „Continental Bulldog“ gewählt. Die Entscheide und Massnahmen zur Bildung der neuen Rasse wurden in Absprache mit der FCI (Vertreter der Standard- und der Wissenschaftlichen Kommissionen) getroffen.
URSPRUNGSLAND: Schweiz
VERWENDUNG: Begleithund, Familienhund
KLASSIFIKATION FCI:
Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer – Molossoide – Schweizer Sennenhunde und andere Rassen
Sektion 2: Molossoide, doggenartige Hunde ohne Arbeitsprüfung
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